I Allgemeine Regelungen
1. Veranstalter
Hanse Audio Services
Kühlungsborner Straße 70
22147 Hamburg
Telefon: +49 17643605532
E-Mail: leon@hanseaudio.net
(nachfolgend nur der „Veranstalter“).
2. Anwendungsbereich/Vertragspartner
2.1. Die Veranstaltung (nachstehend nur „NextGenRave“ oder "Veranstaltung") findet in der ausgewiesenen Location in Ahrensburg statt. Zutritt zum NextGenRave nur mit gültiger Eintrittskarte.
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur „AGB“) gelten zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter. Sofern AGB von Vertragspartnern des Veranstalters Anwendung finden und diese ihrem Inhalt nach denen des Veranstalters widersprechen, gelten die AGB des Veranstalters vorrangig.
Durch den Kauf eines Tickets schließt der Käufer einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.
2.3. Neben den sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten, verpflichtet sich der Käufer auch zur Beachtung der weiteren Regeln für das Verhalten auf der NextGenRave.
2.4. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb des Tickets ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Käufer zustande.
3. Vertragsschluss
3.1 Der Kauf der Tickets erfolgt über den Ticketshop der TicketPAY Europe GmbH (nachfolgend nur "TicketPAY"). Der Käufer wird dafür auf den Ticketshop unter https://shop.ticketpay.de/8VNS46ZI weitergeleitet. Ergänzend gelten dort die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TicketPAY.
3.2 TicketPAY handelt beim Verkauf der Tickets als rechtsgeschäftlicher Vertreter und im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Vertrag zum Kauf des Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Käufer zustande.
3.3 Der Käufer gibt mit der Betätigung des -Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder eines anderen der Vorschrift des § 312 j Abs. 3 BGB entsprechenden Buttons ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab, welches der Veranstalter im Falle der Zahlung durch Vorkasse mit Versand der Buchungsbestätigung per E-Mail und bei sämtlichen anderen Zahlungsarten durch den sofortigen Versand der print@home-Tickets per E-Mail annimmt.
3.4 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Käufers, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Käufer gegen die in nachstehender Ziffer 4 geregelten Weiterverkaufsverbote verstößt. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
4. Personalisierung der Tickets/ Weiterverkaufsverbote/ Verbot der Abänderung von Tickets/Vertragsstrafe
4.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jegliche/r gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf/Weitergabe der erworbenen Tickets ohne die vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
4.2. Die Tickets sind personalisiert, d.h. nur derjenige erhält das Recht, die Veranstaltung zu besuchen, der Inhaber des Besuchsrecht ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter durch die TicketPAY Europe GmbH zur Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen.
4.3 Ein Weiterverkauf von Tickets ist über die Resale-Plattform, die der Veranstalter über die TicketPAY Europe GmbH zur Verfügung stellt, möglich. Hierfür gelten gesonderte Bedingungen.
4.4 Für einen Weiterverkauf / die Weitergabe von Tickets, die nicht über diese Plattform erfolgt, gilt Folgendes:
Das Besuchsrecht besteht nur auf der Grundlage des Veranstaltungsbesuchsvertrags, den der Käufer mit dem Veranstalter geschlossen hat (Ziffer 2.2). Der Käufer kann das Besuchsrecht nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragen: Der Dritte muss in alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag eintreten. Dies setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die der Veranstalter vorab erteilt, allerdings nicht in den nachfolgend genannten Fällen:
bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
bei einem Angebot von Tickets im Rahmen von nicht vom Veranstalter autorisierten Internetaktionen,
bei einem Weiterverkauf von Tickets zu einem Preis, der den sich aus dem Ticket ergebenen Preis zuzüglich einem Nebenkostenaufschlag in Höhe von 25% (beispielsweise für Porto- und Vermittlungskosten) übersteigt,
bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, insbesondere als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben, oder als Teil eines Hospitality- oder Reisepakets, ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters,
bei einer Weitergabe oder dem Weiterverkauf von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer 4.
4.5. Das Präparieren von Tickets (z.B. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung von Tickets) zum Zwecke der Täuschung ist verboten.
4.6. Jeder Käufer, der Tickets schuldhaft unter Verstoß gegen die vorstehenden Zustimmungsvoraussetzungen/Verbote weiterverkauft, weitergibt, verlost oder im Sinne von Ziffer 4.5 präpariert, ist verpflichtet, dem Veranstalter eine angemessene, durch den Veranstalter nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich zu überprüfende Vertragsstrafe in Höhe von bis zu €2.500,00 je vertragswidrig angebotenem, weiterverkauften, weitergegebenen, verlosten oder präparierten Ticket zu zahlen. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten. Der Veranstalter ist in derartigen Fällen weiter berechtigt, das betroffene Ticket zu sperren und dem Käufer den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.
5. Zutritt zur Veranstaltung
5.1. Zutritt zum Veranstaltungsgelände erhalten nur Käufer, die über ein gültiges Ticket verfügen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Beim ersten Einlass ist das ausgedruckte Ticket und der gültige Personalausweis vorzuzeigen. Das Ticket wird eingetauscht gegen das Einlassbändchen. Das Einlassbändchen ist während des gesamten Aufenthalts in der Veranstaltungslocation mit sich zu führen. Unverschlossene oder beschädigte Einlassbändchen verlieren ihre Gültigkeit und müssen umgehend an einem Einlass umgetauscht werden.
5.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Käufern den Zutritt zur Veranstaltungslocation aus wichtigem Grund zu verwehren. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen im Sinne von Ziffer 6.1, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Käufers, wenn der Käufer offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert (Ziffer 8). Besteht ein wichtiger Grund für die Verweigerung des Einlasses, verliert das Ticket des Käufers seine Gültigkeit; der Ticketpreis wird nicht erstattet.
5.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Käufer, die in der Veranstaltungslocation ohne entsprechende Legitimation in Form des in Ziffer 6.1 angeführten Einlass-Bändchens angetroffen werden, der gesamten Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
5.4 Der Veranstalter kann angemessene Präventionsmaßnahmen anordnen, Mitwirkungshandlungen verlangen und/oder Verhaltensregeln vorschreiben, insbesondere um gesundheitsbezogenen Erfordernissen zugunsten der Käufer und/oder weiterer Beteiligter zu entsprechen. Dem Hygienekonzept des Veranstalters und den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes sowie der aus dem Infektionsschutzgesetz resultierenden und zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Verordnungen ist Folge zu leisten. Wird die Befolgung der Anweisungen verweigert, kann der Veranstalter ein Besuchsverbot für die Veranstaltung aussprechen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und/oder Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Gastes mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) und/oder mit Mutationen hiervon und/oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
6. Verbotene Gegenstände/Einlasskontrolle
6.1. In der gesamten Veranstaltungslocation sind verboten: Drogen und Rauschmittel, Glasflaschen jeder Art und Form, Shishas, sonstige Glasbehälter, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), professionelle Foto-, Film-, Videokameras und Tonbandgeräte, Drohnen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Laserpointer, Aggregate und Autobatterien, Powerbanks (wenn diese größer sind als ein durchschnittliches Mobiltelefon), Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten, Gaskartuschen, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter, sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
Zusätzlich sind auf dem Gelände von der NextGenRave Plastikbehälter und Dosen (Behältnisse aller Art, auch Trinkrucksäcke) verboten, soweit sie nicht vom Veranstalter oder durch den Veranstalter lizensierten Händlern zur Ausgabe von Speisen und Getränken genutzt werden.
6.2. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibes- und Taschenvisitation eingeschlossen) durch das Ordnungspersonal des Veranstalters durchgeführt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, eine Leibes- sowie Taschenvisitation durchzuführen. Der Käufer erklärt sich hiermit einverstanden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis auszusprechen.
6.3. Verbotene Gegenstände müssen vor Einlass entsorgt oder von dem Käufer außerhalb der Veranstaltungslocation verwahrt werden. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Entsorgungscontainern wieder herauszunehmen. Verbotene Gegenstände dürfen nicht in Schließfächern deponiert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt die in Ziff. 6.1 aufgeführten verbotenen Gegenstände zu verwahren, zu entsorgen oder den zuständigen Behörden zu übergeben.
7. Hausrecht/Verhaltensregeln/Fotografieren und Filmen
7.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter bzw. durch beauftragte Dritte ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Ergänzend können für die einzelnen Bereiche der NextGenRave (z.B. die Veranstaltungslocation oder die Parkplätze) besondere Verhaltensordnungen gelten. Diese werden den Benutzern der zutreffenden Bereiche z.B. durch Aushänge, rechtzeitig vor Nutzung der Bereiche bekannt gemacht.
7.1.1 Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
7.2. Den Käufern ist es insbesondere untersagt:
7.2.1. verbotene Gegenstände im Sinne von Ziffer 6.1 mitzuführen;
7.2.2. körperliche Gewalt gegen andere Käufer, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;
7.2.3. Gegenstände auf die Bühnen, auf das Personal des Veranstalters oder andere Käufer zu werfen;
7.2.4. außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten;
7.2.5. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen;
7.2.6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der gesamten Veranstaltungslocation grundsätzlich untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Aktion dem Veranlasser in Rechnung gestellt. Dabei wird der Wert eines vergleichbaren Sponsoringvertrages zugrunde gelegt. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen. Im Rahmen des Möglichen sind alle bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.
7.2.7. Bereiche und Räume zu betreten, die für Käufer nicht freigegeben sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern;
7.2.8. das so genannte Stage-Diving, Crowd-Surfing und Pogen.
7.3. Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von professionellen Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
7.4. Käufer, die gegen die vorstehenden Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Käufer auf der NextGenRave eine Straftat (z.B. Handel mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung, Diebstahl oder sexuelle Nötigung), wird der Käufer sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen und der Sachverhalt wird bei den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht.
7.4.1. Besteht einer der vorgenannten wichtigen Gründe und wird der Käufer vom Veranstaltungsort verwiesen und verliert das Ticket seine Gültigkeit; der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Ein Käufer, der schuldhaft gegen diese AGB oder eine etwaige, ihm rechtzeitig bekanntgemachte Verhaltensordnung verstößt, ist dem Veranstalter zum Ersatz eines dem Veranstalter dadurch entstehenden Schadens verpflichtet.
8. Jugendschutz
8.1. Für das gesamte Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG).
8.2. Abweichend vom Jugendschutzgesetz ist der Eintritt zur Veranstaltung erst ab 16 Jahren und Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren haben auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten keinen Zutritt.
9. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Käufer ist bewusst, dass auf der NextGenRave, insbesondere vor den Bühnen, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden, besteht. Der Veranstalter bemüht sich durch geeignete technische Ausstattung und Lautstärkebegrenzung dafür zu sorgen, dass die Beeinträchtigung der Besucher durch den Schallpegel der Performances, die bei derartigen Veranstaltungen üblichen Werte nicht unzumutbar überschreitet. Es wird unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe von Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
10. Ablauf der Veranstaltung/Programmänderungen
11.1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Käufer hierfür keine Haftung.
10.2. Das Ticket berechtigt zum Besuch der NextGenRave. Im Fall von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte und Künstlern aus dem Programm hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange der Gesamtcharakter vom NextGenRave gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Käufer hinzunehmen.
Der Veranstalter wird Programmänderungen auf seiner Webseite unter www.Hanseaudio.net sowie den entsprechenden Social-Media-Kanälen bekanntmachen.
11. Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung der Veranstaltung/Höhere Gewalt
11.1. Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsdrohungen, Krieg, Käuferkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) und/oder im Falle einer behördlichen Absage aufgrund der vorgenannten oder anderer Ereignisse, gilt die nachfolgende Ziffer 11.2.
11.2 Bei Absage, Abbruch oder Änderung der Durchführung nach Ziffer 11.1 sind die Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten befreit. Der Rückerstattungsanspruchs des Käufers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadenersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11.3 Im Fall der Absage der NextGenRave aufgrund einer behördlichen Anordnung wegen des Covid19-Virus gilt Ziffer 11.2 entsprechend. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter aufgrund des Covid19-Virus nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass die NextGenRave abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der an Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am NextGenRave Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann.
11.4 Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben. Änderungen während der NextGenRave werden vom Veranstalter auf den Leinwänden und durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Käufers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
12. Haftung
12.1. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
12.2. Eine für den Fall schuldhafter Pflichtverletzung oder aus sonstigen Rechtsgründen einem Gast entstehender Anspruch auf Schadensersatz wird zugunsten des Veranstalters dahingehend begrenzt, dass Letzterer haftet,
a. in voller Schadenhöhe nur bei grobem Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Veranstalters, seiner Organe oder leitenden Angestellten,
b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei unter wesentlichen Vertragspflichten solche zu verstehen sind, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet,
c. außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach nur für grobes Verschulden im Sinne von § 309 Nr. 7 b BGB für Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach haftet der Veranstalter in den Fällen b. und c. nur für Ersatz des voraussehbaren vertragstypischen Schadens.
12.3. Die in den Fällen a. bis c. geregelten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, sofern der Veranstalter die dazu führende Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall der Übernahme des Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB. Insoweit wird klargestellt, dass der Veranstalter das Beschaffungsrisiko nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Sinne einer ausdrücklichen verschuldensunabhängigen Verantwortlichkeit trägt.
12.4. Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen des Ordnungs- und Servicepersonals sowie von ihm nicht unmittelbar autorisierten Angaben in Social-Media-Kanälen.
13. Recht am eigenen Bild, Bild-, Video- und Tonrechte
s. Datenschutzerklärung
14. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
14.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
14.2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gilt § 306 BGB.
15. Pfandsammeln
In der gesamten Veranstaltungslocation ist das professionelle Sammeln von Pfandflaschen strengstens verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Zur Verhinderung des professionellen Pfandsammelns auf dem Veranstaltungsgelände können an den dort befindlichen Bars maximal 10 Gebinde zur gleichen Zeit eingetauscht werden.